Klasse B

Führerschein der Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Vorbesitz: Direkter Erwerb

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

Mindestalter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren

Unser Fuhrpark: