Klasse AM & Mofa

Führerschein Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

Fahrräder mit Hilfsmotor mit:

  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Mofa Prüfungsbescheinigung

Mindestalter: 15 Jahren

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein sondern nur ein Nachweis, dass die geforderten Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert und eine theoretische Prüfung bestanden wurden. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren.

Fahrzeuge:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum max. 50 cm³) – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein

Unser Fuhrpark: