Klasse A

Führerschein Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder

Vorbesitz: Klasse A2, wenn man unter 24 Jahren ist.

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit:

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

Führerschein Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahren

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit:

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Führerschein Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahren

Einschluss: Klasse A1 und M

Krafträder mit:

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

 

Unser Fuhrpark: